Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage unserer Beratungstätigkeit ist § 6 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz), nach welcher wir als fortgeschrittene Rechtsstudenten außergerichtliche und unentgeltliche Rechtsberatung erbringen dürfen, sofern dabei – soweit im Einzelfall erforderlich – eine Betreuung und Anleitung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt erfolgt.

§ 6 Rechtsdienstleistungsgesetz:
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Um der Vorgabe des Gesetzes, allem voran aber unserem eigenen Anspruch, unseren Mandaten eine hochqualitative und vollumfassende Beratung zu Teil werden lassen zu können, gerecht zu werden, arbeiten wir eng mit Universitätsprofessoren und Rechtsanwälten zusammen, die uns anleiten und betreuen.

§ 6 RDG ermöglicht uns abgesehen von der Beratung an sich aber ebenso eine außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen unserer Mandaten, der wir  durch Schriftverkehr allgemeiner Art mit der Gegenseite, Mahnschreiben oder Telefonanrufe sowie Vertretung gegenüber Behörden – soweit gewünscht – gerne nachkommen. Nicht können und dürfen wir jedoch eine Vertretung vor Gericht wahrnehmen, wie sich dies aus den einzelnen Regelungen in den Prozessordnungen ergibt (vgl. hier insb. § 79 Abs. 2 ZPO).

Als äußerst informativ, nicht zuletzt im Hinblick auf die rechtliche Grundlage unserer Tätigkeit und das Thema studentische Rechtsberatung generell erweisen sich die folgenden Aufsätze:
– Piekenbrock, Legal Clinics im Jura-Studium und rechtlicher Rahmen im RDG, AnwBl 2011, 848
– Wreesmann, Schmidt-Kessel, Unentgeltliche Rechtsberatung durch Laien nach dem RDG, NJOZ 2008, 4061, NJW 2008, 3389

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